Hausordnung

Die Leitung des Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling (nachfolgend BSP genannt) gibt folgende Regelung bekannt; sie tritt ab sofort in Kraft:

  • 1 Das BSP ist eine Einrichtung der Stadt Füssen, die gegen Entgelt von Privatpersonen, Vereinen, Verbänden, Interessengemeinschaften und Firmen zu bestimmten Zeiten gemäß Aushang benutzt werden kann. Maßgebend sind dabei die der Stadt Füssen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vorgegebenen Richtlinien.

  • 2 Die Haus- und Benutzungsordnung dient der Sicherheit und der Ordnung im BSP. Sie ist für alle Besucher verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte bzw. mit der Reservierung einer Eiszeit erkennt der Benutzer die Bestimmungen dieser Verordnung, sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Bestimmungen an.

Bei Schul-, Vereins- oder sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen ist der jeweilige Beauftragte (Lehrer, Übungsleiter, Trainer etc.) für die Beachtung und Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich.

  • 3 Den Anweisungen des BSP – Personals ist umgehend Folge zu leisten. Das BSP – Personal ist befugt, Personen aus der gesamten Anlage zu verwiesen, wenn diese
  • die Sicherheit und Ordnung gefährden
  • andere Personen belästigt
  • trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen

Bei einem Verweis wird das Benutzungsentgelt einbehalten. Gegen Personen, die aus dem BSP verwiesen worden sind, kann auch ein dauerhaftes Zutrittsverbot ausgesprochen werden.

 

  • 4 Untersagt ist:
  • das Rauchen innerhalb der Gebäude und in den Umkleideräumen, sowie im Bereich der Eingangstüren.
  • Alkoholgenuss im Stadion außerhalb der Zuschauerbereiche.
  • das Mitbringen von Glasflaschen und Dosen in die Eissporthalle.
  • das Mitnehmen der Schließfachschlüssel.
  • das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen.
  • das Betreten der Tribünen mit Schlittschuhen.
  • das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen, sowie das Ballspielen.
  • das Wegwerfen von Abfällen und Zigarettenresten außer in dafür vorgesehene Behälter. Mülleimer sind keine Aschenbecher
  • das Mitbringen von Tieren.
  • das Sitzen auf der Bande und das Übersteigen der Bande (bei Publikumslauf, Kunstlauf, Schlägerlauf).
  • das Spielen mit dem Puck außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten, insbesondere auch wenn das Einfahrtor geöffnet ist.
  • das Abbrennen und Abschießen von Leucht- und Glühkörpern aller Art.
  • das Betreten und der Aufenthalt auf der Eisfläche während der Eisbereitung und wenn das Einfahrtor geöffnet ist.

Von diesen Regelungen können in besonderen Fällen Ausnahmen gemacht werden.
Ausnahmen bedürfen jedoch der Schriftform und können nur von der BSP-Leitung genehmigt werden.

 

  • 5 Für den öffentlichen Lauf und den Discolauf gilt zusätzlich:
    Eine Lauftechnik, die andere Benutzer besonders gefährdet (z.B. Schnelllaufen, Hackenreißen, Freestyle) ist nicht gestattet. Generell ist darauf zu achten, dass die Schlittschuhe nicht höher als die Fußknöchel gebracht werden. 

 

  • 6 Für Vereine und Sportgruppen gilt zusätzlich:
    Die Aktiven dürfen nur in Begleitung eines Trainers/Beauftragten die Anlage betreten. Das Betreten der Eisfläche während des Trainings ist bei Nutzung durch Vereine nur bei Anwesenheit des Trainers/Übungsleiters, bei Sportgruppen nur bei Anwesenheit des Beauftragten gestattet. Für Sportgruppen ist der Zutritt nur gestattet, wenn eine schriftliche Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde oder die Übungsstunden im Belegungsplan aufgenommen wurden.

Umkleideräume sind spätestens 45 Minuten nach Ende eines Spiels bzw. Trainings zu räumen.
Bei mehreren Eiszeiten pro Tag gilt immer das Ende der letzten täglichen Eiszeit.

 

  • 7 Die Bedienung der Beleuchtungs-, Heizungs-, Warmwasser- und Eisbereitungsanlagen ist Besuchern aller Art nicht gestattet. Die Wasch- und Duschanlagen dürfen nur von Vereinen und Sportgruppen nach dem Training genutzt werden. Dabei ist auf sparsamen Wasserverbrauch zu achten. Die Benutzung der Lautsprecher-, Zeitmess- und Lichtanlage ist nur benannten Personen gestattet.
  • 8 Das Betreten der Technikräume und die private Nutzung von Geräten/Einrichtungen sind nicht gestattet.

 

  • 9 Bei Überfüllung und/oder unvorhergesehenen Ereignissen kann das BSP für Besucher und Sportler vorübergehend gesperrt werden.

 

  • 10 Personen, die vorsätzlich gegen diese Haus- und Benutzungsordnung verstoßen, sind dem daraus entstandenen Schaden verpflichtet und können zur Anzeige gebracht werden. Dies gilt auch bei vorsätzlicher Verschmutzung und Beschädigung der Anlage und ihrer Gerätschaften.

Füssen, den 01.10.2024

Delarbre

– Leiterin BSP 

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